In der letzten Woche war ich zu Gast beim #e20MOOC Enterprise 2.0 und durfte mit dem Rechtsanawalt Carsten Ulbricht das Thema Social Media Guidelines diskutieren. Im Vorfeld hatte ich etwas Bedenken, dass sich dadurch ein starker Schwerpunkt auf juristische (Detail-)Fragen ergeben könnte. Tatsächlich entwickelte sich dann ein Gespräch auf einer breiten Ebene, wobei es neben den juristischen Thema Urheberrecht um das bildungsphilosophische Thema Offenheit, mit dem ich mich seit einiger Zeit beschäftige, ging.
Auf die Frage, wie denn Social Media Guidelines denn nun konkret ausgestaltet sein sollten, antworteten wir mit „möglichst konstruktiver dialog-orientierter Prozess mit vielen Beteiligten“. Guidelines sollten weder zu detailliert (da abschreckend), noch zu allgemein (da vage sein). Hilfreich sind tatsächliche Fälle, bei denen es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wegen Social Media gekommen ist.
Insgesamt ein für mich spannendes und anregendes Gespräch, das zeigte wie facettenreich das auf den ersten Blick vielleicht schmale Thema doch ist.
Danke nochmals an Wilke Riesenbeck für die tolle Moderation.
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